AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
der DWA OG

1. Allgemeines

1.1. Für alle Angebote, Geschäftsabschlüsse, Lieferungen und Leistungen, welche die DWA OG erbringt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) in der stets aktuellen Fassung, auch wenn sie bei mündlichen Verhandlungen nicht explizit erwähnt werden. Durch die Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber die Kenntnisnahme der AGB und erkennt diese zur Gänze an. Vertragsbedingungen und sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam und für das Rechtsgeschäft sowie die Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Abweichungen der AGB bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit eine schriftliche Zustimmung, die von der DWA OG schriftlich anerkannt wurde.

1.2. Sämtliche Verträge, Vertragsabänderungen, Vertragsergänzungen sowie Anregungen werden in schriftlicher Form (Brief, E-Mail) vereinbart. Mündliche Absprachen und Vereinbarungen sind nicht rechtswirksam und Stillschweigen der DWA OG bezüglich Änderungen von Vertragsbedingungen gilt in keinem Fall als Zustimmung. Anfragen von Kunden als auch Angebote sowie Kostenvoranschläge der DWA OG sind stets freibleibend und an keinerlei Verpflichtungen gebunden. Erst mit übersandter Auftragsbestätigung(schriftliche Form) durch die DWA OG wird das Rechtsgeschäft beidseitig verbindlich. Der Kunden ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung zu überprüfen und etwaige Abweichungen von der Bestellung unverzüglich (spätestens 1 Tag nach Erhalt der Auftragsbestätigung) in schriftlicher Form bekannt zu geben. Andernfalls gilt der Auftrag als genehmigt. Zu beachten ist, dass eine mündliche Vereinbarung unwirksam ist.

1.3. Grundlage für die Erfüllung der vereinbarten Leistung ist der vom Auftraggeber erteilte Auftrag, sowie die Bereitstellung aller notwendigen Daten, Informationen und Unterlagen. Die DWA OG hat keine Verpflichtung zur Überprüfung der zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Unterlagen. Der Auftraggeber garantiert deren Korrektheit, Vollständigkeit und Freiheit von Rechten Dritter (zB Urheberrecht, Markenrecht, sonstige Rechte).Für erforderliche Nachbearbeitungen der übermittelten Daten (Konvertierung, Größenanpassungen) wird dem Auftraggeber, je nach Aufwand, ein Stundensatz von EUR 60,- netto in Rechnung gestellt.

1.4. Alle erwähnten Produkteigenschaften, in welcher Form auch immer, in Prospekten, Preislisten, Produktbeschreibungen und anderen Mitteilungen deuten nur eine annähernde Beschreibung an und spiegeln nur Näherungswerte wieder.

1.5 Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, hält sich die DWA OG vor, sämtliche Kunden die Leistungen der DWA OG in Anspruch genommen haben, als Referenzen zu führen.

2. Zahlung

Erfüllungsort der Zahlung ist Grieskirchen. Rechnungen sind 14 Tage netto nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei einer Auftragssumme von über Euro 3.000,- ist eine Anzahlung von 50% bei Auftragserteilung zu leisten, wird die Anzahlung nicht geleistet, ist die DWA OG an den Auftrag nicht gebunden.
Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden ist die DWA OG dazu berechtigt, sämtliche Kosten die dadurch entstehen (Mahnspesen, Inkasso), dem Kunden in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus hält sich die DWA OG vor, marktübliche Verzugszinsen einzufordern.

3. Lieferung

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung und auf Kosten und Gefahr des Bestellers, ab Werk Grieskirchen. Grundsätzlich gilt die vereinbarte Lieferfrist. Für Fälle, in denen keine bestimmte Lieferfrist ausdrücklich vereinbart worden ist, gilt als Lieferfrist 6 bis 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Bestellung.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der DWA OG. Bei auftretendem Zahlungsverzug ist die DWA OG berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren ist erst nach vollständiger Bezahlung zulässig. Bei Pfändungen oder anderen Zwangsmaßnahmen ist der Kunde verpflichtet dies unverzüglich der DWA OG mitzuteilen.

Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu lasten des Kunden.

5. Gewährleistung, Haftung

Der Kunden hat Mängelrügen unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb einer Frist von drei Tagen schriftlich der DWA OG anzuzeigen. Erfolgt die Mängelrüge nicht fristgerecht, können Ansprüche auf Gewährleistung nicht mehr geltend gemacht werden.

Erfolgt die Mängelrüge ordnungsgemäß, hält sich die DWA OG vor, im Rahmen der Gewährleistung bzw. Haftung nach eigener Wahl durch Verbesserung, kostenlosen Austausch oder Gutschrift gegen Rücknahme der vertragsgegenständlichen Waren den Schaden zu beheben.

Geringfügige Abweichungen in Format, Farbe und Beschaffenheit der Ware sowie Verschleißteile begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

Die DWA OG haftet nur für Schäden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber, mittelbare Schäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

6. Gerichtsstand/Erfüllungsort

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Kunden gegenüber der DWA OG ist der Firmensitz der DWA OG, aktuell Grieskirchen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller entstehenden Streitigkeiten das am Sitz der DWA OG sachlich zuständige Gericht ausschließlich und örtlich zuständig.

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